Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Wichtige Informationen auf einen Blick

In Nordrhein-Westfalen wurden Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nur wenige Kilometer von der hessischen Landesgrenze entfernt bestätigt. Nord- und Mittelhessen ist weiterhin frei von einem Eintrag der Tierseuche. Mit einem FAQ möchte das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat wichtige Informationen bereitstellen.

Im Juni 2024 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Südhessen erstmals nachgewiesen. Mit großem Aufwand und schnellem Handeln konnte eine weitere Ausbreitung in Hessen bislang verhindert werden. Nun wurde im Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen (Kreis Olpe) ein ASP-positiver Wildschweinkadaver gefunden, etwa 20 Kilometer von der hessischen Landesgrenze entfernt. Weitere positive Fälle wurden in den darauffolgenden Wochen im Umfeld entdeckt. Die angrenzenden Landkreise Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill sind durch diese Funde besonders in den Fokus gerückt.

Bisher gibt es in Nord- und Mittelhessen keine bestätigten Fälle der ASP. Umso wichtiger ist es, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Gefahren und Schutzmaßnahmen des Landes, der Landkreise und der Behörden zu informieren und zu sensibilisieren, da eine effektive Eindämmung die Unterstützung der lokalen Bevölkerung benötigt. ASP ist für Menschen und Haustiere ungefährlich, verläuft bei Schweinen aber fast immer tödlich. Durch gute Vorsorge – wie intensive Kadaversuche, mobile Elektrozäune und verstärkte Jagd – soll ein Übergreifen der Seuche auf hessische Wild- und Hausschweine verhindert werden. Das folgende FAQ soll helfen, das aktuelle Geschehen in Nord- und Mittelhessen richtig einzuordnen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Sie führt in fast allen Fällen zum Tod der Tiere. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und wird üblicherweise durch Kontakt zu Blut oder bluthaltigem Gewebe von kranken oder toten Wildschweinen übertragen. Für Menschen ist ASP aber keine Gefahr. Auch der Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch ist für den menschlichen Verbraucher unbedenklich.

ASP gilt zwar als ansteckende Viruserkrankung, allerdings sind die Infektionswege laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen eingeschränkt. Folgende Verbreitungen gelten als besonders gefährlich:

  • Direkter Kontakt: Vor allem durch Kontakt eines Schweines zu infizierten Tieren oder ihren Kadavern (insbesondere Blut und bluthaltiges Gewebe) kann sich das Virus schnell verbreiten.
  • Nahrungsreste: Auch unachtsam weggeworfene Speisereste oder Schweinefleischprodukte (z. B. Wurstbrote) können das Virus übertragen, wenn sie aus infizierten Tieren gewonnen und nicht ausreichend erhitzt wurden. Wildschweine fressen diese Reste und können sich anstecken.
  • Kontaminierte Ausrüstung: Fahrzeuge, Geräte, Kleidung oder Schuhe können mit infiziertem Material verschmutzt werden und so das Virus weitertragen.

Wichtig ist daher Hygiene: Wenn Sie in einem ASP-Gebiet abseits von Wegen oder Straßen unterwegs waren, sollten Sie Schuhe, Hände und Ausrüstung sorgfältig abwaschen und desinfizieren.

Nein. Das ASP-Virus kann nicht auf Menschen übertragen werden. Auch Hunde, Katzen oder andere Haustiere können sich nicht damit infizieren. Selbst wenn Hunde Kontakt zu infizierten Kadavern haben, können sie sich nicht mit ASP anstecken. Sie sollten bei Kontakt mit Wildschweinkadavern allerdings sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. 

Die ASP-Fälle im Kreis Olpe wurden bei Wildschweinen in einem waldreichen Gebiet bei Kirchhundem nahe der Grenze zu Hessen festgestellt. Nach aktuellen Erkenntnissen handelt es sich nicht um einen Viruseintrag aus Hessen. Ein internationaler Abgleich mit Genomdaten zeigte eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien, die nicht mit dem in Hessen aufgetretenen Virusstamm übereinstimmen. Vielmehr gehen Fachleute als wahrscheinlichsten Eintragsweg davon aus, dass ein Wildschwein das Virus über ein unsachgemäß entsorgtes Schweinefleischprodukt aufgenommen hat – zum Beispiel durch Wurst, die am Waldrand zurückgelassen wurde. Dieses Szenario gilt als häufigste Ursache für neue Ausbrüche in zuvor ASP-freien Regionen. 

Infizierte Schweine (Haus- oder Wildschweine) wirken oft plötzlich krank: Sie bekommen hohes Fieber, werden antriebslos, fressen kaum noch und wirken schwach. Teilweise treten Blutungen in der Haut und an den Nasenlöchern sowie Durchfall auf. Kranke Tiere sterben meist innerhalb weniger Tage. Man kann zudem beobachten, dass erkrankte Wildschweine weniger scheu sind. Treten solche Symptome auf oder sieht man ein verendetes Wildschwein, sollte man Abstand halten, das Gebiet verlassen und die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt informieren (siehe unten).

Nicht anfassen! Nähern Sie sich toten oder verhaltensauffälligen lebenden Wildschweinen nicht und berühren Sie sie nicht. Das Virus steckt in Körperflüssigkeiten und Gewebe.

  • Melden: Rufen Sie sofort die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt an oder melden Sie den Fund im Internet über das TierfundkatasterÖffnet sich in einem neuen Fenster.
  • Fundort sichern: Markieren oder sperren Sie, wenn möglich, den Fundort ab (z.B. mit einem Tuch oder Band). Stellen Sie nach Möglichkeit sicher, dass andere Menschen oder Hunde nicht an den Kadaver gelangen.
  • Fachleute übernehmen: Geben Sie den Fundort so genau wie möglich an (zum Beispiel mit GPS-Daten oder einem Screenshot aus einer Karten-App). Geschulte Kadaversuchteams der Veterinärbehörden holen den Kadaver ab und nehmen Proben. Diese werden im Labor untersucht. Beim Transport des Kadavers gilt strenge Hygiene, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Jedes gefundene Wildschwein ist wichtig – melden Sie Kadaver, damit Experten prüfen können, ob ASP vorliegt.

Die hessischen Behörden haben nach dem Ausbruch in NRW schnell gehandelt und sind dabei im engen Austausch:

  • Kadaversuche: Bereits wenige Tage nach dem Fund in NRW waren mehrere spezialisierte Hundesuchteams im Einsatz, um das hessische Gebiet in Grenznähe stichprobenartig nach verendeten Wildschweinen abzusuchen. Auch Drohnen wurden dabei eingesetzt. Bisher wurden in den hessischen Grenzgebieten (Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill) mehrere Kadaver gefunden – alle Tests waren negativ. Die Suchaktionen laufen seitdem immer weiter.
  • Dekontaminationsstellen: In den betroffenen Landkreisen wurden Dekontaminationsstellen eingerichtet. Dort werden Einsatzkräfte, Hunde und Fahrzeuge nach der Suche sicher gereinigt und desinfiziert.
  • Schutzzäune: Parallel der hessisch-nordrhein-westfälischen Grenze errichtet das Land Hessen mobile Elektrozäune. Diese sollen möglicherweise infizierte Wildschweine daran hindern, in Richtung Osten zu wandern. Tore in bestehenden Zäunen müssen immer geschlossen bleiben – bitte helfen Sie mit, Schäden an den Zäunen bei der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu melden.
  • Verstärkte Bejagung: Die Jägerschaft ist aufgefordert, intensiv Schwarzwild zu bejagen. Ein niedriger Wildschweinbestand senkt das Risiko, dass sich die ASP ausbreiten kann.
  • Information und Überwachung: Landkreise und Landwirtschaftsministerium stehen im engen Austausch mit der Forstverwaltung, Jagdverbänden, Landwirtschaft und Nachbarbehörden in NRW. Es gibt Bürgertelefone und Online-Portale (z.B. schweinepest.hessen.de) mit aktuellen Informationen.

Um einen möglichen Eintrag des Virus frühzeitig zu erkennen, werden die hessischen Grenzregionen derzeit intensiv nach verendeten Wildschweinen abgesucht. Dabei kommen spezialisierte Teams zum Einsatz, bestehend aus:

  • Suchteams mit ausgebildeten Hunden, die gezielt auf das Auffinden von Wildschweinkadavern trainiert sind. Sie arbeiten auch in unwegsamem Gelände und sind besonders zuverlässig.
  • Drohnenpiloten, die mit Wärmebildkameras große Flächen aus der Luft absuchen können, um einen Überblick über die Wildschweinpopulationen zu bekommen oder Kadaver im Wald und auf Feldern zu finden.

Die Suchen erfolgen systematisch und sind rechtlich abgesichert. Das bedeutet auch: Die Suchen dürfen auch auf Privatflächen stattfinden, selbst ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der gesamten Region und beruhen auf gesetzlichen Vorschriften.

Schweinehalter sollten jetzt besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten:

  • Seuchenhygiene beachten: Lassen Sie keine Fremden oder Tiere unbeaufsichtigt in Ihre Betriebsstätten. Stellen Sie Desinfektionsmatten und -spender an den Ein- und Ausgängen bereit. Reinigen Sie regelmäßig Arbeitsbereiche und Geräte, die mit Schweinen zu tun haben.
  • Futter sichern: Lagern Sie Futter, Einstreu und Reste so, dass Wildschweine nicht herankommen. Bewahren Sie tierische Abfälle immer möglichst kühl und für Tiere und Unbefugte unzugänglich auf.
  • Erkrankungen melden: Wenn Ihre Schweinehaltung in einer ASP-Sperrzone liegt, dann melden Sie bitte jede Veränderung im Bestand– besonders bei Fieber oder Atemnot. Ihr zuständiger Tierarzt kann sie im Bedarfsfall unterstützen. Im Verdachtsfall werden Proben im Labor untersucht.
  • Strikte Zutrittskontrolle für Schweineställe: Vermeiden Sie unnötigen Besuch im Schweinestall. Wenn Sie aus einem ASP-Gebiet zurückkehren oder nach einer Jagd, waschen Sie sich gründlich und desinfizieren Sie Ihre Kleidung. Stellen Sie sicher, dass Arbeitsfahrzeuge sauber sind. Betreten Sie Ihre Schweinehaltung nicht mit Jagdkleidung. Verhindern Sie den Zugang zu Schweineställen für Hunde, insbesondere für Jagdhunde.

Jeder kann helfen, die Ausbreitung zu verhindern – vor allem durch richtiges Verhalten im Wald:

  • Hunde anleinen: Im Wald und auf Feldern sollten Hunde an der Leine geführt werden. So werden Wildschweine nicht aufgescheucht oder in neue Gebiete getrieben.
  • Auf den Wegen bleiben: Halten Sie sich an die markierten Wege in Wäldern. Vermeiden Sie es, in dichte Unterholzgebiete zu gehen.
  • Keine Essensreste wegwerfen: Werfen Sie Essensreste wie Wurstbrote auf keinen Fall achtlos weg. Ob im Wald oder auf Rastplätzen: Wildschweine werden durch diese Lebensmittel angelockt. Das Virus überlebt in nicht ausreichend erhitzten Fleischprodukten, wie z.B. Schinken über lange Zeit. Entsorgen Sie Abfälle daher ausschließlich in geschlossenen Mülltonnen oder nehmen Sie sie wieder mit.
  • Wildschweine nicht füttern: Bitte füttern Sie kein Wild. Das lockt Wildschweine an Zäune oder Wege und erhöht die Infektionsgefahr.
  • Tote Tiere melden, aber nicht berühren: Sehen Sie ein totes Wildschwein, halten Sie Abstand und melden Sie den Fund wie oben beschrieben. Auch Hunde sollten nicht an Kadavern schnüffeln. Wenn doch einmal Kleidung oder Pfoten in Kontakt mit einem Kadaver gebracht wurden, waschen Sie diese danach sorgfältig ab und sorgen für eine Desinfektion der Kleidungsstücke.

So helfen Sie aktiv mit, unsere Natur und die heimischen Tierbestände zu schützen.

Jägerinnen und Jäger spielen eine Schlüsselrolle:

  • Verstärkte Bejagung: Wo erlaubt, soll die Schwarzwilddichte durch jagdliche Maßnahmen spürbar gesenkt werden. Das gilt bereits jetzt. Weniger Wildschweine bedeuten eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass ein infiziertes Tier das Virus verbreiten kann.
  • Funde melden in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill: Suchen Sie selbst aktiv nach verendeten Wildschweinen (Fallwild) und melden Sie Funde an die zuständige Veterinärbehörde. Geben Sie immer den genauen Fundort (Koordinaten) an; die Bergung erfolgt dann durch geschultes Personal.
  • Zäune kontrollieren: Wenn möglich, überprüfen Sie den Zustand der errichteten Elektro-Schutzzäune und halten Sie Tore geschlossen. Wenn Ihnen Beschädigungen auffallen, melden Sie diese umgehend der zuständigen Veterinärbehörde. Jeder intakte Zaun hilft, Infektionsketten aufzubrechen.
  • Kadaversuchteams: Verschiedene Ausbildungseinrichtungen bilden Kadaversuchhunde-Teams aus, um noch effektiver tote Wildschweine aufzuspüren. Interessierte Jäger mit Hund können sich für eine solche Ausbildung melden (Förderungen sind möglich). 

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